Bewerbungsassistenz

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Ausgabe 2/KW44    

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Notlügen aus Notwehr

 

Was ist eine ablehnende Sitzhaltung?

 

Verhaltensregeln

 

Nebeneinkommenshöhe

 

Ausgabe 1/KW 33

 

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Notlügen aus Notwehr

Verbotene Fragen - erlaubte Antworten

 

Wenn der Bewerber davon ausgehen muß, daß von einer bestimmten Antwort die
Vergabe des Arbeitsplatzes abhängen könnte, muss er nicht wahrheitsgemäß
antworten. Es sind nur solche Fragen erlaubt, die mit dem zu besetzenden Arbeits-
platz in direktem Zusammenhang stehen. Eine falsche Antwort auf eine unzulässige
Frage, hat für die Wirksamkeit des Vertrageskeinerlei nachteilige Folgen.
Verboten sind Fragen:

 

1. nach der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei

2. nach gewerkschaftlichem Engagement (auch früherem!)

3. nach Privatplänen (z.B. Schwangerschaft, Heirat, Familienplanung,
Freizeitgestaltung, Hobbys)

4. nach früheren Krankheiten

5. nach Berufen von Lebenspartnern oder Angehörigen

6. nach den privaten Vermögensverhältnissen

7. nach Vorstrafen, laufenden Ermittlungsverfahren und Verlangen
eines polizeilichen Führungszeugnisses

8. nach früherer Arbeitsvergütung

 

Ausnahme bestätigen die Regel:

z.B. katholische Kirche - Frage nach der Religionszugehörigkeit

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Checkpoint:

 

Das Vorstellungsgespräch

 

Allgemeine Verhaltensregeln:

den jeweiligen Sprecher anschauen

deutliche Aufmerksamkeit signalisieren

stets kontrollierte Reaktionen; keine
Nervösität

gedämpftes (angemessenes) Engagement

deutlich und ruhig sprechen

freundliches Interesse zeigen

sachliche, weitestgehend affektivfreie Argumentation; alles vermeiden, was die Gesprächsharmonie stören könnte

sich nicht in den Vordergrund spielen

sich nicht zu sehr zurück- und raushalten

kein Sarkasmus, keine Ironie, keine Herabsetzung

auf ausgeglichene Rollenverteilung achten

die aufgeworfenen Fragen loben (wichtig/bemerkenswert)

Mängel offen zugeben

 

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Körperhaltung als Auswahlkriterium?

Der Körper lügt angeblich nicht

 

In der letzten Ausgabe stellten wir einige Beispiele zur Körpersprache
vor, wie z.B. Blickverhalten, Mimik und Gesten.

 

Körperhaltung

übereinandergeschlagene Beine vom Gesprächspartner weg:

Ablehnung
Füße nach hinten nehmen:

Ablehnung
den Oberkörper weit zurücklehnen:

Desinteresse
Ablehnung

 

Sprechweise

lautstarke Stimme:
Vitalität, Selbstbewußtsein, Kontaktfreude, aber auch

Unbeherrschtheit, Geltungsdrang

 

 

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Die Bundesagentur für Arbeit

rechnet Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld an!

 

Ein Arbeitsloser darf in der Woche nur weniger als 15 Stunden arbeiten

und nicht mehr als 165,00 Euro verdienen.

 

Die Anrechnung des Nebeneinkommens auf das Arbeitslosengeld erfolgt unter Berücksichtigung eines
Freibetrages. Ist der Nebenverdienst nicht höher als der Freibetrag, kommt es nicht zur Kürzung des
Arbeitslosengeldes. Einkommen, welches den Freibetrag übersteigt, wird vom Arbeitslosengeld
gemindert. Als Einkommen werden dabei auch die so genannten Einmalzahlungen (Urlaubsgeld,
Weihnachtsgeld, etc.) berücksichtigt und ggf. angerechnet. Der Freibetrag beträgt 165,00 Euro für
jeden Arbeitslosen.

 

Der Freibetrag kann sich noch um eventuelle Aufwendungen für die Nebentätigkeit erhöhen. Als
Aufwendungen gelten analog dem Einkommenssteuergesetz z.B. Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte, wenn diese nicht durch den Arbeitgeber getragen werden. Für die Fahraufwendungen
gelten die Bestimmungen des § 9 Einkommenssteuergesetzes, d.h. 0,30 EUR für jeden
Entfernungskilometer, also einfache Strecke. Wichtig ist, dass der Arbeitslose hierfür auch die
entsprechenden Angaben macht.

 

 

Demnächst hier...

Der Umgang

mit unangenehmen

Fragen

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