Bewerbungsassistenz

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Ausgabe 11/.2010    

Auf dieser Seite ...

 

Droht Ihnen eine Kündigung?

 

Erstattung von Bewerbungskosten

 

Lebenslaufvarianten

 

Nebeneinkommenshöhe

 

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Droht Ihnen eine Kündigung?

Ihre Rechte und Pflichten

 

Droht Ihnen eine Kündigung, sind Sie verpflichtet, sich spätestens
drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei
der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.

 

"Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der
Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als
drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis
des Beendigungszeitpunktes melden."

 

Sollten Sie sich nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeits-
suchend melden, droht Ihnen eine Sperrzeit von einer Woche.

 

Sie sind außerdem verpflichtet, sich selbst aktiv um eine neue Be-
schäftigung zu bemühen, d.h. pro Monat mindestens 8 Bewerbungen
zu versenden. Darüberhinaus müssen Sie dies in einer Aufstellung
dokumentieren (siehe Bewerbungsübersicht).

 

Erhalten Sie einen Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit,
obliegt es Ihrer Entscheidung über die Annahme, aber die Ablehnung 
kann Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug haben. ... mehr

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Checkpoint:

 

Lebenslaufvarianten

 

Der Lebenslauf ist neben dem An-
schreiben das wichtigste Ent-
scheidungsargument im Auswahl-
verfahren bei Personalentschei-
dungen. Im besten Falle führt die
Lebenslaufanalyse zum Vorstel-
lungsgespräch. Mehr als 8 Stunden
müssen für einen sorgfältig aus-
gearbeiteten Lebenslauf aufge-
wendet werden. Und was noch
viel wichtiger ist: es gibt nicht
nur einen einzigen feststehenden
Lebenslauf, sondern immer mehr
als nur eine Variante. Notwendig
ist nämlich die jeweilige Anpas-
sung an die Anforderungsmerk-
male des zukünftigen Arbeits-

platzes.

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Bewerbungskosten

Info zur Erstattung durch die Agentur für Arbeit

 

Es gibt eine gesetzliche Bestimmung, wonach der Arbeitssuchende
Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV)
erhalten kann.

 

a) Kosten für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen
b) Kosten im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung,
Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten)

 

Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 EURO jährlich
übernommen werden. Bewerbungskosten können auch pauschaliert er-
bracht werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Übernahme
der Bewerbungskosten von der Agentur für Arbeit.

 

"Reisekosten sind die berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten. Bei mehr-
tägigen Fahrten kann ggf. zusätzlich ein Tagegeld von 16 EURO (bei
ganztägier Abwesenheit), für den Tag des Antritts und den Tag der
Beendigung der Fahrt ein Betrag von 8 EURO erbracht werden. Daneben
können die Übernachtungskosten berücksichtigt werden. ...mehr

 

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Die Bundesagentur für Arbeit

rechnet Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld an!

 

Ein Arbeitsloser darf in der Woche nur weniger als 15 Stunden arbeiten

und nicht mehr als 165,00 Euro verdienen.

 

Die Anrechnung des Nebeneinkommens auf das Arbeitslosengeld erfolgt unter Berücksichtigung eines
Freibetrages. Ist der Nebenverdienst nicht höher als der Freibetrag, kommt es nicht zur Kürzung des
Arbeitslosengeldes. Einkommen, welches den Freibetrag übersteigt, wird vom Arbeitslosengeld
gemindert. Als Einkommen werden dabei auch die so genannten Einmalzahlungen (Urlaubsgeld,
Weihnachtsgeld, etc.) berücksichtigt und ggf. angerechnet. Der Freibetrag beträgt 165,00 Euro für
jeden Arbeitslosen.

 

Der Freibetrag kann sich noch um eventuelle Aufwendungen für die Nebentätigkeit erhöhen. Als
Aufwendungen gelten analog dem Einkommenssteuergesetz z.B. Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte, wenn diese nicht durch den Arbeitgeber getragen werden. Für die Fahraufwendungen
gelten die Bestimmungen des § 9 Einkommenssteuergesetzes, d.h. 0,30 EUR für jeden
Entfernungskilometer, also einfache Strecke. Wichtig ist, dass der Arbeitslose hierfür auch die
entsprechenden Angaben macht.

 

 

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Tipps und Tricks:
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und Lebenslauf

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