vereinbarte Zusatzleistungen (z.B. Expressdienst) gehen zu Lasten
des Kunden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt per Rechnung.
Forderungen sind soweit nichts anderes vereinbart (sofort) nach Er-
halt der Rechnung ohne Abzug fällig. BureauSupport behält sich das
Recht vor, von dem Auftrageber eine Lastschrifteinzugsermächtigung
zu erhalten. BureauSupport ist berechtigt, die Bezahlung seiner Leis-
tung gegen Nachnahme zu verlangen. Bei Überschreitung der Zah-
lungsfrist ist BureauSupport berechtigt, ohne Mahnung, Zinsen in
banküblicher Höhe zu verlangen.

§ 5 - ZWISCHENZAHLUNGEN

BureauSupport behält sich das Recht vor, bei längeren Projekten, ho-
hen Rechnungsbeträgen, sowie bei geleisteten Auslagen (z.B. Vorleis-
tungen für Anschaffung von Hardware) Abschlagzahlungen zu verlan-
gen. Wird die Zwischenzahlung nicht geleistet, so ist BureauSupport
berechtigt, fristlos vom Vertrag zurück zu treten. Dadurch entsteht
kein Anspruch für Schadenersatz für den Auftraggeber für nicht er-
brachte Leistungen, nicht fristgerechte Fertigstellung oder etwaige
Folgeschäden. Der Anspruch auf das Entgelt für die von Bureau
Support
bis dahin erbrachte Leistung bleibt dadurch weiterhin bestehen.

§ 6 - HAFTUNG

BureauSupport haftet nur dafür, dass die erbrachten Leistungen nicht
mit Mängeln behaftet sind, die ihren weiteren Verwendungszweck be-
einträchtigen. Mängelanzeigen haben schriftlich, binnen einem Tag nach
Erhalt der Leistung zu erfolgen. Der Gewährleistungsanspruch entfällt,
wenn an den Leistungen Verän
derungen vorgenommen wurden. Der
Auftraggeber hat lediglich einen Anspruch auf Nachbesserung oder Er-