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vereinbarte Zusatzleistungen (z.B. Expressdienst) gehen zu Lasten des Kunden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt per Rechnung. Forderungen sind soweit nichts anderes vereinbart (sofort) nach Er- halt der Rechnung ohne Abzug fällig. BureauSupport behält sich das Recht vor, von dem Auftrageber eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erhalten. BureauSupport ist berechtigt, die Bezahlung seiner Leis- tung gegen Nachnahme zu verlangen. Bei Überschreitung der Zah- lungsfrist ist BureauSupport berechtigt, ohne Mahnung, Zinsen in banküblicher Höhe zu verlangen.
§ 5 - ZWISCHENZAHLUNGEN
BureauSupport behält sich das Recht vor, bei längeren Projekten, ho- hen Rechnungsbeträgen, sowie bei geleisteten Auslagen (z.B. Vorleis- tungen für Anschaffung von Hardware) Abschlagzahlungen zu verlan- gen. Wird die Zwischenzahlung nicht geleistet, so ist BureauSupport berechtigt, fristlos vom Vertrag zurück zu treten. Dadurch entsteht kein Anspruch für Schadenersatz für den Auftraggeber für nicht er- brachte Leistungen, nicht fristgerechte Fertigstellung oder etwaige Folgeschäden. Der Anspruch auf das Entgelt für die von BureauSupport bis dahin erbrachte Leistung bleibt dadurch weiterhin bestehen.
§ 6 - HAFTUNG
BureauSupport haftet nur dafür, dass die erbrachten Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihren weiteren Verwendungszweck be- einträchtigen. Mängelanzeigen haben schriftlich, binnen einem Tag nach Erhalt der Leistung zu erfolgen. Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn an den Leistungen Veränderungen vorgenommen wurden. Der Auftraggeber hat lediglich einen Anspruch auf Nachbesserung oder Er-
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